Vier Projekte erhalten Zusage für 380 Tsd. Euro
Mit Erfahrung: Videokonferenz und digitales Vereinsheim
Die Einschränkungen und Herausforderungen haben auch eine gute Seite. Die Mitglieder konnten die virtuelle Auswahlsitzung zum ersten Projektaufruf der Übergangsverordnung schon mit Lockerheit und Erfahrung absolvieren. Alle Antragsteller nutzen die Möglichkeit, ihren Projektantrag ebenfalls virtuell, jedoch mit Bildern, Plänen oder Skizzen persönlich vorzustellen. Und die Mitglieder konnten Fragen stellen und so alle offenen Punkte vor der Abstimmung klären. Die Diskussion und Abstimmung fand dann wieder im digitalen Vereinsheim statt. Ein Vorteil ganz nebenbei: alle Teilnehmer*innen konnten dies vom jeweiligen Arbeitsplatz oder von Zuhause aus machen - ganz ohne Reiseaufwand. Dennoch verblieb der Wunsch - nicht zuletzt, weil persönliche Begegnungen halt doch persönliche Begegnungen bleiben und weil unter Normalzustand auch umgesetzte Projekte angeschaut werden - dass sich bald alle wieder persönlich treffen können!
Vier Projekte ausgewählt - alle Fördermittel ausgeschöpft
Die ausgewählten vier Projekte, für die insgesamt 300.000 € EU-Mittel zur Verfügung standen, binden insgesamt rund 380 Tsd. Euro Fördermittel. Diese "Vermehrung" der Fördermittel liegt daran, dass zur Freude aller Beteiligten je nach Fördermodul zusätzlich zu den EU-Mitteln noch Landesmittel hinzu kommen. Ein besonderer Dank gilt hier dem Land Baden-Württemberg, das diese Landesmittel ergänzend zur Verfügung stellt.
Folgende vier Projekte konnten ausgewählt werden und somit die limitierten EU-Fördermittel voll ausgeschöpft werden:
Der "Neubau Kinderhäusle an der Donau" ist ein kommunaler Antrag der Stadt Sigmaringen. Bürgermeister Dr. Ehm und Frau Banzer von der Stadtverwaltung stellten das Projekt den Mitgliedern vor und erläuterten, wie das Angebot für Kinder und Jugendliche am Kinderhäusle aussehen soll. Zunächst steht der Neubau an, für den die Mitglieder einen 60-prozentigen Zuschuss eingeplant haben. Zur Erläuterung: der Fördersatz für nicht gewerbliche kommunale Antragsteller beträgt 60%.
Das private Projekt "Gemeinschaftlich nachhaltig einkaufen im ehemaligen Kuhstall in Dürnau" wurde durch den Antragsteller, Herr Schmid erläutert. In einer Vereinsstruktur, einer FoodCoop sollen gemeinsam hochwertige, möglichst biologisch produzierte und regional erzeugte Lebensmittel eingekauft und genutzt werden. Ein neuer, noch wenig bekannter Weg, um regionale bio-Lebensmittel gemeinschaftlich, im Sinne des Gemeinwohls, verfügbar zu machen. Voraussetzung ist die Investition in den Umbau des ehemaligen Kuhstalls. Für den Antragsteller wurde ein 40-prozentiger Zuschuss eingeplant, dem Fördersatz für Projekte zur Grundversorgung.
"Das Schweizer Haus in Obermarchtal" wurde vorgestellt von der Antragstellerin, Frau Dr. Köberle. Das Haus diente einst der Familie des Melkers als Wohnung. Da die Melker damals üblich aus der Schweiz kamen, erhielten diese Mitarbeiter den Namen „Schweizer“ egal ob sie tatsächlich aus der Schweiz kamen. Auf dem Hof hatte das Gebäude deshalb den Namen „Schweizer Haus“. Dieses Haus soll nun samt modernem Anbau in eine Ferienwohnung umgebaut werden - in schönem Ambiente im Innenhof des Gesamtareals. Wie alle Projekte mit touristischem Schwerpunkt, wurde für dieses Vorhaben ein 30-prozentiger Zuschuss reserviert.
Mit dem "Strübhaus Veringenstadt - Neugestaltung und Museumsausstattung" wird die "Fördergemeinschaft für Kunst, Kultur und Geschichte Strübhaus Veringenstadt" in ihrem Bemühen beim Umbau dieses lokalen, jedoch überregional bekannten Kleinodes unterstützt. Da es sich hier um eine private Organisation handelt, die gemeinsam mit der Gemeinde ein Projekt für alle Menschen verwirklicht und die lokale Kultur damit in Wert setzt, konnte hier der 60-prozentige Fördersatz für gemeinwohlorientierte, private Projekte angesetzt werden und die Mittel entsprechend reserviert werden.
Für alle Antragsteller wurden die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe entsprechend reserviert und zur Verfügung gestellt. Als nächsten Schritt erfolgt nun die formale Bewilligung.
Grundlage war Projektaufruf vom 1. März
Grundlage der Auswahlsitzung war der erste Projektaufruf aus der Übergangsverordnung, siehe Aufruf.